Gesetzliche Rentenversicherung
Die wichtigste Säule für die meisten Arbeitnehmer. Ein Umlagesystem, bei dem die Beiträge der Erwerbstätigen direkt die Renten der heutigen Rentner finanzieren — der Generationenvertrag.
Ein umfassender Überblick über die gesetzliche Rentenversicherung, Beiträge, Rentenberechnung, Rentenarten und aktuelle Reformvorschläge.
Die wichtigste Säule für die meisten Arbeitnehmer. Ein Umlagesystem, bei dem die Beiträge der Erwerbstätigen direkt die Renten der heutigen Rentner finanzieren — der Generationenvertrag.
Zusätzliche Vorsorge über den Arbeitgeber (bAV). Beschäftigte können einen Teil ihres Gehalts steuerbegünstigt für die Rente zurücklegen — oft mit Arbeitgeberzuschuss.
Freiwillige individuelle Vorsorge: Riester-Verträge, private Rentenversicherungen oder Kapitalanlagen. Ergänzt die ersten beiden Säulen flexibel und individuell.
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist ein Umlagesystem: Die Beiträge der heute Erwerbstätigen finanzieren direkt die Renten der heutigen Rentnerinnen und Rentner. Es handelt sich nicht um einen individuell angesparten Kapitalstock, sondern um einen Generationenvertrag.
Der Beitragssatz liegt bei 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, gleichmäßig aufgeteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In der knappschaftlichen Rentenversicherung (Bergbau) beträgt der Satz 24,7 Prozent.
Pflichtversichert sind in erster Linie abhängig Beschäftigte. Selbständige, Beamte und Freiberufler sind je nach Berufsgruppe unterschiedlich abgesichert: Beamte erhalten eine eigene Pension aus dem Staatshaushalt.
18,6 % allgemeiner Beitragssatz — je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
24,7 % Beitragssatz in der Knappschaft (Bergbau).
Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt je später der Rentenbeginn: nachgelagerte Besteuerung.
Krankenversicherungsbeiträge werden zusätzlich von der Rente einbehalten.
Die monatliche Rente ergibt sich vereinfacht aus:
Rente = Entgeltpunkte
× Aktueller Rentenwert
× Zugangsfaktor
× Rentenartfaktor
Der Zugangsfaktor wird reduziert, wenn die Rente vor der Regelaltersgrenze bezogen wird (Abschläge von 0,3 % pro Monat).
Die jährliche Rentenanpassung orientiert sich an der Entwicklung der Bruttolöhne aller Versicherten.
Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die individuelle Regelaltersgrenze hängt vom Geburtsjahrgang ab.
| Regelung | Voraussetzung | Rentenalter | Abschlag |
|---|---|---|---|
| Regelaltersrente | Geburtsjahrgang 1964+ | 67 Jahre | Kein Abschlag |
| Vorzeitige Rente | Mind. 35 Versicherungsjahre | ab 63 Jahren | 0,3 % pro Monat |
| Rente ab 63 | 45 Versicherungsjahre (besonders langjährig Versicherte) | Abschlagsfrei | Kein Abschlag |
Die klassische Altersrente für Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Grundlage sind die gesammelten Entgeltpunkte über das Erwerbsleben.
Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können. Eine Zurechnungszeit wirkt so, als wäre die Person bis zur Regelaltersgrenze weiter berufstätig gewesen.
Witwen- und Witwerrente: Hinterbliebene erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Rente des verstorbenen Partners als finanzielle Absicherung.
Wer in einem Minijob arbeitet, ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, kann sich aber befreien lassen. Im Midijob-Übergangsbereich gelten reduzierte Beitragssätze.
Renten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung: Je später der Rentenbeginn liegt, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil der Rente.
Wird ein bestimmter Grundfreibetrag überschritten, müssen Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer zahlen.
Zusätzlich werden Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner direkt von der Rente einbehalten.
Hinweis: Der Besteuerungsanteil hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Wer 2005 in Rente ging, versteuert 50 %, wer ab 2040 in Rente geht, versteuert 100 % der Rente. Der Grundfreibetrag und der persönliche Steuersatz spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Die demografische Entwicklung — eine wachsende Zahl älterer Menschen bei gleichzeitig sinkender Zahl an Erwerbstätigen — stellt das Umlagesystem vor strukturelle Herausforderungen. Eine Rentenkommission der Bundesregierung hat ein umfangreiches Reformpaket vorgelegt.
Ein Teil der Beiträge soll am Kapitalmarkt angelegt werden, um das Umlagesystem durch eine zusätzliche Rendite zu ergänzen.
Stärkere Einbeziehung von Selbständigen und anderen bisher nicht pflichtversicherten Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung.
Eine moderate, an die Lebenserwartung gekoppelte Anhöhung des Renteneintrittsalters steht als Option im Raum.
Insbesondere in kleineren Unternehmen soll die betriebliche Altersvorsorge ausgebaut und attraktiver gestaltet werden.
Status: Ob und in welcher Form diese Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden, ist Teil der politischen Diskussion und kann sich noch ändern.
Das deutsche Rentensystem ruht auf dem Prinzip der Solidarität zwischen den Generationen, ergänzt durch betriebliche und private Vorsorgeformen.
Wer sich einen genauen Überblick über die eigene zu erwartende Rente verschaffen möchte, findet die relevanten Informationen in der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung oder kann eine individuelle Beratungsstelle aufsuchen.
Hinweis: Dieser Artikel bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rentenberatung. Angaben zu Beträgen, Prozentsätzen und Altersgrenzen können sich durch Gesetzänderungen verändern.